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Anhebung der Mautsätze zum 01.01.2009

Mit knapper Mehrheit wurde in der Bundesratssitzung vom 07.11.2008 mit Wirkung zum 01.01.2009 eine Neuregelung der Autobahnmaut verabschiedet. Diese Neuregelung beinhaltet nicht nur eine Anhebung der Mautsätze um mindestens 40 % bis hin zu 90 % sondern auch eine „Abwertung“ der Schadstoffklassen.

Ab dem 01.01.2009 werden nur noch Euro5-Fahrzeuge und die so genannten EEV-Fahrzeuge (eine Vorstufe von Euro6) der günstigsten Bewertungskategorie angehören.

Folgende Tabelle vergleicht derzeit gültige Beträge mit der beschlossen Regelung.

(Angaben in EUR/km )

Mautsätze für LKW
ab 12 zul. GG
bis zu 3 Achsen Steigerung 4 oder mehr Achsen Steigerung
bisher ab 2009 bisher ab 2009
Euro I/0 0,145 0,274 89,00% 0,155 0,288 85,80%
Euro II 0,145 0,274 89,00% 0,155 0,288 85,80%
Euro III 0,120 0,190 58,30% 0,130 0,204 56,90%
Euro IV 0,120 0,169 40,80% 0,155 0,183 40,80%
Euro V/EEV* 0,100 0,141 41,00% 0,110 0,155 40,90%

*EEV=Enhanced Environmentally Frendly Vehicle

Quelle: http://www.verkehrsrundschau.de/auf-einen-blick-die-neuen-mautsaetze-ab-dem-1-januar-2009-784072.html
 

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