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Ferienreiseverordnung 01.07.2017 – 31.08.2017

In wenigen Wochen ist es wieder soweit, die Ferienzeit beginnt. Damit verbunden wird es auf der Autobahn noch enger und am Samstag kommen für LKW diverse Sperrung dazu.

Mit diesem Link werden Sie auf eine Karte weitergeleitet. Wir haben versucht die Ferienreiseverordnung entsprechend bildlich darzustellen. (ohne Gewähr, der Münchener Ring ist im übrigen auch auf weiten Teilen gesperrt)

„(1) Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger dürfen auf den in Absatz 2 genannten Autobahnen (Zeichen 330.1 der Straßenverkehrs-Ordnung) und den in Absatz 3 genannten Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht verkehren. (2) Das Verbot des Absatzes 1 gilt für folgende Autobahnstrecken in beiden Fahrtrichtungen:“

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ferreisev_1985/gesamt.pdf